Maklerprovision nur Vermieter?
News vom 24.10.2012
Die aktuelle Bundesratsinitiative will die Maklergebühren der Wohnraumvermietung dem Vermieter alleine auferlegen. Die Initiative zeugt von Unkenntnis sowohl der Gesamtmarktsituation als auch der Leistung der Makler. Als Beispiel für die Benachteiligung des Mieters werden die wenigen Städte mit erhöhter Nachfrage nach Wohnungen genommen, die Mieterschlangen im Hausflur und huldvolle Makler zeigen. Tatsächlich ist der Markt in den meisten Fällen zumindest ausgeglichen, häufig müssen Makler umfangreich tätig werden, um eine Wohnung an akzeptable Mieter zu bringen. Unkenntnis wird auch der Leistung der Makler entgegengebracht. Für die Vermietung einer Wohnung ist diese aufzunehmen, ein Expose zu erstellen und im Internet einzustellen. Es sind Interessentenanfragen entgegenzunehmen, Besichtigungen durchzuführen, Auskünfte einzuholen, eine Auswahl zu treffen, der Mietvertrag abzuschließen und schließlich ist die Wohnungsübergabe durchzuführen. Das alles kann nicht umsonst sein. Entweder hat der Vermieter das alleine zu leisten, was schnell zu Fehlern beim Vertragsabschluss und dann zu späteren Auseinandersetzungen führen kann. Oder der Makler leistet gute Arbeit und ist damit beiden Parteien behilflich. Die Entlohnung mit zwei Kaltmieten ist dabei in vielen Fällen kaum kostendeckend, da auch Wohnungen mit Mieten bis 500 EUR zu vermieten sind, so dass eine Entlohnung von 1000 EUR für Zeitaufwand, Telefon-, Fahrt und Anzeigenkosten kaum einen nennenswerten Gewinn erbringt.
Die Maklerprovision alleine dem Vermieter zu belasten, hilft nicht. Entweder wird der Vermieter dann ohne Makler vermieten und seinen Aufwand auf die Miete umlegen. Viele Vermietungen werden auch durch Verwalter durchgeführt, in diesen Fällen zahlt nur der Vermieter häufig eine Monatsmiete als zusätzliche Verwaltergebühr. In allen anderen Fällen ist vorzuschlagen, dass die nach Wohnungsvermittlungsgesetz derzeit auf zwei Kaltmieten zzgl. MwSt. begrenzte Gebühr angemessen erhöht und dann von beiden Mietvertragsparteien hälftig getragen wird, wenn der Auftrag des Maklers vom Vermieter erteilt wurde. Wenn ein Mieter ohne Bezug zu einer konkreten Wohnung einen Makler mit der Suche beauftragt, hat er alleine die Kosten zu tragen. In vielen Fällen wird der Vermieter bei schlechter Vermietbarkeit sowieso die Provision alleine tragen, in vielen bekannten Fällen wird bereits heute eine Provisionsteilung vorgenommen